Sparerpauschbetrag 2025 – So sicherst du dir die 1.000 Euro steuerfrei
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Doch der Staat gewährt dir einen steuerlichen Freibetrag: Den Sparerpauschbetrag. Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Person – ein klarer Vorteil für alle, die Geld anlegen. In diesem Beitrag erfährst du, was der Sparerpauschbetrag genau ist, wie du ihn optimal nutzt und worauf du achten solltest.
1. Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerfreier Freibetrag auf Kapitalerträge. Das bedeutet: Bis zu 1.000 Euro an Zinserträgen, Dividenden oder realisierten Gewinnen aus Wertpapieren bleiben pro Jahr steuerfrei – ganz ohne Nachweise oder Belege.
📌 Seit wann gilt die 1.000-Euro-Grenze?
- Bis Ende 2022: 801 Euro pro Person
- Ab 2023: 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Ehepaaren/Lebenspartnerschaften)
2. Für welche Kapitalerträge gilt der Sparerpauschbetrag?
Der Freibetrag greift für nahezu alle privaten Kapitalerträge, darunter:
- 💰 Zinsen (z. B. vom Tagesgeldkonto)
- 📈 Dividenden aus Aktien, ETFs oder Fonds
- 💹 Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- 🏦 Erträge aus Festgeldanlagen
- 💸 Zinsgutschriften auf Sparbüchern
Nicht begünstigt sind z. B. Mieteinnahmen oder Gewinne aus Kryptowährungen – diese werden gesondert versteuert.
3. Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag in der Praxis?
Ohne besonderen Antrag wird auf deine Kapitalerträge automatisch Abgeltungsteuer fällig:
- 25 % Abgeltungsteuer
- + Solidaritätszuschlag (5,5 %)
- + ggf. Kirchensteuer
Wenn du jedoch bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag einreichst, werden Kapitalerträge bis 1.000 Euro automatisch steuerfrei gestellt.
✅ Beispiel:
Du erhältst 950 Euro Dividende im Jahr.
➡️ Hast du einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt, zahlst du null Euro Steuern.
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4. Wie erteilst du einen Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist einfach und kostenlos. So geht’s:
- Melde dich im Onlinebanking deines Brokers oder deiner Bank an.
- Suche nach dem Menüpunkt „Freistellungsauftrag“.
- Gib den gewünschten Betrag ein (z. B. 1.000 Euro).
- Bestätige mit TAN oder Unterschrift.
Du kannst auch mehrere Aufträge erteilen – z. B. bei mehreren Banken. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro nicht überschreiten (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren).
5. Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, zieht die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab – selbst wenn deine Erträge unter 1.000 Euro liegen. In dem Fall musst du die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.
🧾 Das geht so:
- Trage die Kapitalerträge in der Anlage KAP ein.
- Das Finanzamt prüft, ob der Sparerpauschbetrag bereits berücksichtigt wurde.
- Falls nicht, bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet.
6. Ehepaare & Zusammenveranlagung: So nutzt ihr 2.000 Euro Freibetrag
Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam einen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro stellen – vorausgesetzt, ihr seid gemeinsam steuerlich veranlagt. So könnt ihr Eure Kapitalerträge optimal verteilen, z. B.:
- 1.200 Euro bei Depot A
- 800 Euro bei Tagesgeldkonto B
7. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Falls du nur geringe Einkünfte insgesamt hast (z. B. Schüler, Studierende, Rentner), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese legst du deiner Bank vor – dann bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, unabhängig vom Sparerpauschbetrag.
8. Wie profitiert ein ETF-Sparplan vom Sparerpauschbetrag?
Auch thesaurierende ETFs (die Erträge automatisch reinvestieren) generieren Erträge – z. B. im Rahmen der Vorabpauschale. Diese wird ebenfalls auf den Sparerpauschbetrag angerechnet.
Tipp: Auch bei kleinen Sparbeträgen lohnt sich der Freistellungsauftrag. Selbst wenn du nur 500 Euro im Jahr an Erträgen hast – ohne Auftrag zahlst du darauf 25 % Steuern.
9. Häufige Fragen (FAQ)
❓ Muss ich den Sparerpauschbetrag beantragen?
Nein, aber du musst ihn durch einen Freistellungsauftrag aktiv nutzen, sonst greift er nicht automatisch.
❓ Gilt der Betrag pro Bank oder insgesamt?
Insgesamt pro Person. Du kannst ihn aber auf mehrere Banken aufteilen.
❓ Was passiert bei zu hoher Aufteilung?
Wenn du z. B. bei zwei Banken jeweils 1.000 Euro freistellst, meldet das die Bank ans Finanzamt. Du bekommst später ggf. einen Hinweis zur Korrektur.
❓ Gilt der Betrag jährlich?
Ja – jedes Kalenderjahr neu.
10. Fazit: 1.000 Euro steuerfrei nutzen – einfacher geht’s nicht
Der Sparerpauschbetrag ist ein einfacher Weg, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Mit einem kurzen Freistellungsauftrag sicherst du dir bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro als Ehepaar) steuerfrei – Jahr für Jahr. Wenn du dein Geld anlegst, solltest du diesen Freibetrag in jedem Fall ausschöpfen.